A: Weizen
Weizen und daraus hergestellte Erzeugnisse.
BURGER & ARTZur Website Burger & Art · Gut zu wissen
Damit du bewusst auswählen kannst. Alle Kennzeichnungen unserer Speisekarte auf einen Blick.
Buchstaben kennzeichnen Allergene, Zahlen kennzeichnen Zusatzstoffe. Die Kürzel am Gericht und bei gewählten Extras beziehen sich auf diese Übersicht. Bei Allergien oder Unverträglichkeiten sprich uns bitte vor der Bestellung an.
Fehlende Angaben bedeuten nicht, dass ein Gericht allergenfrei ist.
Weizen und daraus hergestellte Erzeugnisse.
Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse.
Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse einschließlich Laktose.
Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse.
Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse.
Pistazien und daraus gewonnene Erzeugnisse.
Walnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse.
Cashewkerne und daraus gewonnene Erzeugnisse.
Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse.
Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse.
Diese zusätzlichen Kürzel stehen für weitere konkret benannte Zutaten.
Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse.
Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse.
Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l, berechnet als SO₂.
Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse.
Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse.
Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse.
Mandeln und daraus gewonnene Erzeugnisse.
Haselnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse.
Pekannüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse.
Paranüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse.
Macadamia- beziehungsweise Queenslandnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse.
Roggen und daraus hergestellte Erzeugnisse.
Gerste und daraus hergestellte Erzeugnisse.
Hafer und daraus hergestellte Erzeugnisse.
Dinkel ist eine Weizenart; erfasst sind auch daraus hergestellte Erzeugnisse.
Khorasan-Weizen, auch als Kamut bekannt, und daraus hergestellte Erzeugnisse.
Wir geben dir Auskunft zu den Zutaten und zur Zubereitung in unserer Küche. Diese Übersicht erklärt die Kürzel; sie ist keine Zutatenliste für ein bestimmtes Gericht.
Grundlage: die 14 Gruppen in Anhang II der Lebensmittelinformationsverordnung. Die dort geregelten Ausnahmen bleiben maßgeblich.